FAQs

Häufig gestellte Fragen
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FAQs zur Mitgliedschaft

Kann ich mir mit einer Mitgliedschaft eine Wohnung sichern?
Nein, mit einer Mitgliedschaft haben Sie kein Anrecht auf eine Wohnungsmiete. Das übergeordnete Ziel ist eine gute Durchmischung der Bewohnerschaft auf dem Westfeld. Als Mitglied gehören Sie allerdings zu den ersten, die vom jeweiligen Vermietungsstart erfahren. Dadurch erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine Wohnung.

Wer kann Mitglied werden?
Mitglied der Genossenschaft kann jede natürliche und juristische Person werden.

Muss ich einen Wohnsitz in Basel-Stadt haben?
Um GenossenschafterIn zu werden, müssen Sie nicht in Basel-Stadt gemeldet sein, jedoch ist es bei einem Umzug in eine Mietwohnung auf dem Westfeld zwingend, dass der steuerrechtliche Wohnsitz in Basel-Stadt liegt.

Wo finde ich das Anmeldeformular?
Den Talon finden Sie in der Rubrik «Mitglied werden».

Ich habe das Anmeldeformular eingereicht. Wie geht es weiter?
Der Antrag zur Mitgliedschaft wird dem Vorstand von wohnen&mehr vorgelegt. Dies kann 6-8 Wochen dauern (Turnus der Vorstandssitzungen). Danach erhalten Sie eine Aufnahmebestätigung mit einer Zahlungsaufforderung (wichtig: erst dann einzahlen). Sobald das Geld bei w&m eingetroffen ist, erhalten Sie eine Einzahlungsbestätigung.

Bin ich automatisch Mitglied bei wohnen&mehr, wenn ich schon Mitglied bei der Bau- und Wohngenossenschaft Lebenswerte Nachbarschaft (LeNa) oder dem Verein wohnen+ Basel bin?
Nein. Sofern Sie eine Wohnung bei LeNa oder wohnen+ Basel gemietet haben, ist eine Mitgliedschaft bei wohnen&mehr optional. Diese gibt Ihnen ein Stimmrecht an der Generalversammlung und dadurch Mitbestimmung bei genossenschaftlichen Belangen auf dem Westfeld.

Wird der Mitgliedsbeitrag verzinst?
Es ist angedacht, das Anteilscheinkapital in Zukunft zu verzinsen. Das wird jedoch erst ab dem ersten Geschäftsjahr, ab dem Gewinn erzielt wird, möglich sein (ein entsprechender Entscheid wird dann an der GV gefällt).

Ist die Mitgliedschaft wieder kündbar?
Ja. Sind Sie als Mitglied Mieter:in von Mieteinheiten der Genossenschaft, setzt der Austritt die Kündigung des Mietvertrags voraus. In Art. 7 der Statuten von wohnen&mehr ist die Kündigung geregelt.

FAQs zum Westfeld

Ausführliche FAQs zum Wohnen, zur Parkierung und zu Mobilitätslösungen auf dem Westfeld finden Sie auf der Website vom Westfeld